Erste-Hilfe-Kurs bei der Meldung zur Prüfung (3.Semester)

Zur Prüfungsanmeldung benötigen Sie die Bescheinigung eines

Erste-Hilfe-Kurses, der nicht länger als 3 Jahre zurückreicht.

Dieser ist eigenverantwortlich zu erwerben. Das Zertifikat eines neunstündigen Erwachsenenkurses soll zur Meldung zur Prüfung im Prüfungssemester (3. Sem) vorliegen!

 

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