Erste-Hilfe-Kurs bei der Meldung zur Prüfung (3.Semester)
Zur Prüfungsanmeldung benötigen Sie die Bescheinigung eines
Erste-Hilfe-Kurses, der nicht länger als 3 Jahre zurückreicht.
Dieser ist eigenverantwortlich zu erwerben. Das Zertifikat eines neunstündigen Erwachsenenkurses soll zur Meldung zur Prüfung im Prüfungssemester (3. Sem) vorliegen!